Ausstellungsordnung >

(Messe Info)
1. Platzzuteilung:
Die Beurteilung der Ausstellungsfähigkeit sowie die Zuteilung der Plätze obliegt ausschließlich dem Veranstalter.
Abänderungen der Platzzuteilungen sind jederzeit möglich, sollte dies technisch oder organisatorisch notwendig sein.
Aufmachungen, die dem guten Geschmack oder dem einheitlichen Stil widersprechen, sind gegebenenfalls auf Anordnung abzuändern.
Der zugeteilte Platz muß bis spätestens Donnerstag, 6. August 2009, 21.00 Uhr, ausstellungsreif hergestellt sein und muß während der gesamten
Ausstellung immer belegt sein.
Standhöhe max. 2,5 m (Abweichungen bitte vorher melden).
Die Aussteller werden ersucht, die Plätze in Ordnung zu halten und zu reinigen.
Mit dem Wegräumen der Ausstellungsgüter bzw. des Standes darf erst am Sonntag, 9. August ab 18.00 Uhr begonnen werden.
Die Stände bzw. Geräte sind bis spätestens Montag, 10. August 2009 abends wegzuräumen.
Ein eventuelle Verlängerung dieses Termines ist mit den Veranstaltern zu vereinbaren.
2. Haftung:
Die Organisatoren sorgen für die allgemeine Aufsicht und Bewachung von Mittwoch, (5.8.) bis Montag (10.8.09) jeweils in der Früh.
Es wird jedoch keine Haftung für Beschädigungen, Entwendungen von Ausstellungsgegenständen oder sonstigen Schadensfällen übernommen,
soweit diese nicht durch unsere Veranstalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Für Schäden, die Personen oder Sachen während des Aufenthaltes bzw. während der Unterbringung im Ausstellungsgeländen erleiden, wird keine Haftung
übernommen.
Die Veranstalter haften nicht für Ereignisse, die durch höhere Gewalt, politischen Geschehnissen oder behördlichen Verfügungen verursacht worden sind.
Es obliegt dem Aussteller, für Risken (Feuer, Diebstahl, Haftpflicht) durch entsprechende Versicherungen selbst vorzusorgen bzw. aus eigenem dafür aufzukommen.
Die Veranstalter lehnen jedwede Haftung aus diesen Titeln ab.
Für Anlagen, mit deren Aufstellung und Betrieb eine Gefahr für Besucher verbunden sein könnte, muß der Versicherer eine ausreichende Versicherung nachweisen.
Propan-( Butan)Gasflaschen sind aus Gründen der Sicherheit nicht zugelassen.
Allgemeines:
Der jahrmarktähnliche Einzelverkauf sowie Hand- und Kostprobenverkauf ist nur nach besonderer Vereinbarung gestattet.
Der Verkauf von Waren im Herumziehen ist nicht gestattet.
Im Übrigen gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Aussteller sind verpflichtet, sich an die feuerpolizeilichen Vorschriften bzw. sonstigen Vorschriften der Behörden zu halten.
Reklameplakate, Transparente und ähnliches Werbematerial kann in Absprache mit dem Veranstalter auch ausserhalb des Standes
angebracht werden.
Innerhalb des Ausstellungsgeländes ist das Parken von Fahrzeugen jeder Art nicht gestattet.
Die Fahrzeuge können auf den eigens hiefür vorgesehenen Parkplätzen kostenlos abgestellt werden.
Aussteller-Ausweise bitte bei der Eingangskontrolle unaufgefordert vorweisen.
Umweltschutz:
Abfälle und Verpackungsmaterialien sind in den vorgesehenen Behältern getrennt nach der Abfallordnung zu entsorgen.
Sondermüll darf nicht im Ausstellungsgelände abgelagert werden.
Das Altstoffsammelzentrum (Freitag ganztätig und Montag vormittags geöffnet, ist nur ca 300 m entfernt).
Werbung:
Die Veranstalter sorgen für entsprechende Bewerbung der gesamten Veranstaltung in den Medien.
Die Aussteller werden in gegenseitigem Interesse ersucht, in der Weise behilflich zu sein, dass in den Firmen die Programmhefte, Folder aufgelegt
und Plakate angebracht werden.
Datenschutz:
Der Aussteller erteilt seine Zustimmung, dass die dem Veranstalter bekanntgegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet und für Zwecke der Direktwerbung
im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch an andere Unternehmungen verwendet werden dürfen.
Mit der Anmeldung wird die Zustimmung für die Zusendung von elektron. Post zu Werbezwecken im Rahmen der Messe erteilt.
Falls Preise an Aussteller vergeben werden, wird festgehalten, dass die Ausstellungsleitung auf die Prämierung
keinerlei Einfluß nimmt und auch Einwendungen diesbezüglich nicht entgegennehmen kann.
Mit der Anmeldung nimmt der Aussteller diese Ausstellungsordnung zur Kenntnis.
Zuständiger Gerichtsort für etwaige Streitigkeiten ist Rohrbach.
Josef THALLER

